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Angela Brauer
Eichenstieg 13
21244 Buchholz in der Nordheide
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Datenschutz
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Es gelten folgende Mietbedingungen:
1. Die Ferienwohnung wird zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.
2. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Verwalter vor Ort.
3. Mietobjekt: Haus Hogenhus, Tannengrund 1, Wohnungsgröße
ca. 80qm, bestehend aus Wohnraum mit Einbauküche und Essecke, 2
Schlafräumen, Bad mit Wanne/WC, TV-Sat Anlage, CD-Player, Balkon,
Kinderreisebett, Hochstuhl, Parkmöglichkeit am Haus.
4. Es handelt sich um eine Nichtraucherwohnung! Das Rauchen im Mietobjekt ist somit verboten!
5. Bettwäsche und Handtücher sind bitte mitzubringen oder
für 4,-- € pro Person beim Verwalter zu mieten.
6. Die Kosten für die Endreinigung betragen 40,-- € und sind
spätestens 2 Tage nach Anreise beim Verwalter zu entrichten.
7. Eine Anzahlung von 10 % ist bei Abschluss des Mietvertrages
fällig, die Restzahlung der Mietsumme bis spätestens 4 Wochen
vor Mietbeginn. Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig ein, so sind wir
berechtigt, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.
8. Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung der Ferienwohnung
wird erst wirksam, wenn ein vom Mieter unterzeichneter Vertrag
innerhalb von 10 Tagen bei uns vorliegt.
9. Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und
für die im Mietvertrag aufgeführten Personen. Anreise ist ab
14:00 Uhr möglich. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr
besenrein und mit gewaschenem Geschirr zur Endreinigung freizugeben
(Änderung nach Vereinbarung).
10. Der Verwalter darf nach vorheriger Absprache mit dem Mieter das
Mietobjekt betreten. In besonderen Situationen, z.B. Gefahr für
andere Gäste oder das Mietobjekt, darf der Verwalter das Objekt
auch ohne Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
11. Der Mieter hat die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu
behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden
sofort dem Verwalter zu melden und zu ersetzen. Haustiere dürfen
nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters oder
Verwalters mitgebracht werden.
12. Die in der Wohnung mitgebrachten Sachen gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen
den Vermieter oder Verwalter können nur bei Nachweis grob
fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei
Verlust von Geld oder Wertsachen sind Ersatzansprüche auch bei
grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
13. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück und ist keine anderweitige
Vermietung möglich, hat der Eigentümer einen Ersatzanspruch
nach folgender Staffelung:
=> bis 45 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
=> 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
=> ab 29. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
14. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die
ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Der Vermieter kann
nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten,
die er nicht selbst zu vertreten hat. Der Mieter zahlt auch dann den
vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft trotz
Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht.
15. Wird die Ferienwohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand
angetroffen, so muss der Mieter unverzüglich die Beanstandung
anzeigen. Für die Dauer des nicht vertragsgemäßen
Zustandes der Ferienwohnung kann eine entsprechende Herabsetzung des
Mietpreises erfolgen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn der Mieter
den Mangel nicht sofort nach Bezug meldet.
16. Die Ferienwohnung verfügt über einen kostenfreien Parkplatz.
17. Die Kurtaxe ist bis spätestens 2 Tage nach Anreise an den Verwalter zu zahlen.
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